| Saturday, 11.February.2012, 00:12 |
Die Anwesenheit von Tauben gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Gegen eine Invasion der "fliegenden Ratten" können die betroffenen Hausbesitzer kaum etwas tun. Insofern handelt es sich auch um keinen mit einer Mietminderung zu begegnenden Mangel, zumindest in Deutschlands Ballungsgebieten, auch wenn die Bewohner dort davon besonders belästigt werden. Das hat jetzt ...
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